Patienteninformation
Logopädische Therapien sind Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Der Haus- bzw. Facharzt verordnet diese in Form einer Heilmittelverordnung für Sprachtherapie, Sprech- oder Stimmtherapie.
Die Kosten werden von den Krankenkassen oder vom Patienten selbst (Privatpatienten) übernommen.
Nach Ausstellung der Heilmittelverordnung muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Folgende Ärzte können eine Heilmittelverordnung ausstellen:
Hausarzt
HNO-Arzt
Kinderarzt
Kieferorthopäde
Neurologe
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil für alle anderen Personen ohne Zuzahlungsbefreiung 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr.